Das Portal für Indirekteinleiter
Bin ich Indirekteinleiter?Welche Pflichten habe ich?
Klare Antworten für Betriebe und alle, die Abwasser in einen öffentlichen Kanal einleiten – verständlich erklärt und mit Quellen belegt.
Womit können wir helfen?
- LexikonBegriffe, Pflichten und Rechtsgrundlagen verständlich erklärt – mit Quellen.Öffnen
- Antrag erstellenKostenloser Assistent: Schritt für Schritt die Daten für Ihre Einleitung zusammenstellen.Öffnen
- FirmenverzeichnisKläranlagen, Ziviltechniker, Entsorger und Labore in Ihrer Nähe finden.Öffnen
- BetriebsportalKünftig: Bescheid einsehen, Messwerte melden und Nachweise hochladen.Öffnen
Gesetzliche Grundlage
„Einleitungen bedürfen der Zustimmung des Kanalisationsunternehmens.“
Häuslich oder betrieblich?
Indirekteinleiter ist, wer Abwasser in den Kanal eines anderen einleitet. Welche Pflichten daraus folgen, hängt von der Art des Abwassers ab.
Häusliche Indirekteinleiter
Haushalte – und Betriebe mit vergleichbarem Abwasser aus Küche, WC oder Waschraum. Für dieses Abwasser gelten die Mitteilungspflichten der Indirekteinleiterverordnung nicht.
Mehr erfahrenBetriebliche Indirekteinleiter
Betriebe, deren Abwasser mehr als geringfügig von häuslichem abweicht – etwa aus Gastronomie, Werkstatt oder Produktion. Sie teilen die Einleitung mit und brauchen die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens.
Mehr erfahrenSie möchten neu einleiten oder etwas ändern?
Der kostenlose Assistent sammelt die wichtigsten Angaben für Ihre Kläranlage.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung