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Prototyp – diese Website ist in Entwicklung. Funktionen und Inhalte sind vorläufig.

Das Portal für Indirekteinleiter

Bin ich Indirekteinleiter?Welche Pflichten habe ich?

Klare Antworten für Betriebe und alle, die Abwasser in einen öffentlichen Kanal einleiten – verständlich erklärt und mit Quellen belegt.

Womit können wir helfen?

Gesetzliche Grundlage

„Einleitungen bedürfen der Zustimmung des Kanalisationsunternehmens.“
Wasserrechtsgesetz 1959, § 32b Abs. 1 · Gesetzestext im RIS (öffnet in neuem Tab)

Häuslich oder betrieblich?

Indirekteinleiter ist, wer Abwasser in den Kanal eines anderen einleitet. Welche Pflichten daraus folgen, hängt von der Art des Abwassers ab.

Häusliche Indirekteinleiter

Haushalte – und Betriebe mit vergleichbarem Abwasser aus Küche, WC oder Waschraum. Für dieses Abwasser gelten die Mitteilungspflichten der Indirekteinleiterverordnung nicht.

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Betriebliche Indirekteinleiter

Betriebe, deren Abwasser mehr als geringfügig von häuslichem abweicht – etwa aus Gastronomie, Werkstatt oder Produktion. Sie teilen die Einleitung mit und brauchen die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens.

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Sie möchten neu einleiten oder etwas ändern?

Der kostenlose Assistent sammelt die wichtigsten Angaben für Ihre Kläranlage.

Antrag erstellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Maßgeblich ist Ihr Zustimmungsbescheid bzw. Ihr Vertrag mit dem Kanalisationsunternehmen. Im Zweifel fragen Sie direkt bei Ihrer Kläranlage oder Gemeinde nach.