Lexikon
Wissen für Indirekteinleiter
Die wichtigsten Begriffe und Pflichten rund um Einleitungen in die Kanalisation – kurz erklärt, jeweils mit Link auf den Rechtstext.
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9 Artikel
- Wer ist Indirekteinleiter?Wer Abwasser in die Kanalisation eines anderen einleitet – etwa in den Kanal der Gemeinde –, ist Indirekteinleiter.Weiterlesen
- Betriebliche IndirekteinleiterBetriebe, deren Abwasser mehr als geringfügig von häuslichem Abwasser abweicht, müssen die Einleitung mitteilen und brauchen die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens.Weiterlesen
- Häusliche IndirekteinleiterHaushalte leiten häusliches Abwasser in den Kanal. Die Mitteilungspflichten der IEV gelten dafür nicht – ein sorgsamer Umgang mit dem Kanal trotzdem.Weiterlesen
- Indirekteinleiterverordnung (IEV)Die IEV (BGBl. II Nr. 222/1998) regelt, wann Betriebe ihre Einleitung mitteilen oder bewilligen lassen müssen und wie sie überwacht wird.Weiterlesen
- Wasserrechtsgesetz § 32b§ 32b WRG 1959 ist die gesetzliche Grundlage für Indirekteinleiter: Zustimmung des Kanalisationsunternehmens, Mitteilung und Nachweise.Weiterlesen
- Pflichten der KläranlageDas Kanalisationsunternehmen erteilt Zustimmungen, führt den Indirekteinleiterkataster und berichtet regelmäßig an die Wasserrechtsbehörde.Weiterlesen
- Pflichten des BetriebsMitteilen, Zustimmung abwarten, Emissionsbegrenzungen einhalten, überwachen lassen und alle zwei Jahre berichten.Weiterlesen
- FettabscheiderFür Gastronomie und Küchen: Unter welchen Voraussetzungen ein ordnungsgemäß betriebener Fettabscheider als Nachweis ausreicht (§ 4 Abs. 5a IEV).Weiterlesen
- Messwerte meldenWie oft überwacht werden muss, wie die Probe gezogen wird und was an das Kanalisationsunternehmen berichtet wird.Weiterlesen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Maßgeblich ist Ihr Zustimmungsbescheid bzw. Ihr Vertrag mit dem Kanalisationsunternehmen. Im Zweifel fragen Sie direkt bei Ihrer Kläranlage oder Gemeinde nach.