Zum Inhalt springen

Prototyp – diese Website ist in Entwicklung. Funktionen und Inhalte sind vorläufig.

Lexikon

Häusliche Indirekteinleiter

Haushalte leiten häusliches Abwasser in den Kanal. Die Mitteilungspflichten der IEV gelten dafür nicht – ein sorgsamer Umgang mit dem Kanal trotzdem.

Was ist häusliches Abwasser?

Häusliches Abwasser ist Abwasser aus Küchen, Waschküchen, Waschräumen, Sanitär- oder ähnlich genutzten Räumen in Haushalten – sowie vergleichbares Abwasser aus öffentlichen Gebäuden oder Betrieben (§ 1 Abs. 3 Z 3 IEV).

Welche Regeln gelten?

Auch wer als Haushalt an den Kanal der Gemeinde angeschlossen ist, leitet in die Kanalisation eines anderen ein. Die besonderen Pflichten der IEV (Mitteilung, Überwachung, Berichte) gelten aber nur für Abwasser, das mehr als geringfügig vom häuslichen abweicht (§ 1 Abs. 1 IEV).

Die Regeln für den Anschluss an den öffentlichen Kanal ergeben sich aus Landes- und Gemeinderecht. Ansprechpartner ist Ihre Gemeinde bzw. Ihr Abwasserverband.

Was nicht in den Kanal gehört

Kläranlagen reinigen Abwasser biologisch. Folgendes stört den Betrieb oder verstopft Leitungen und gehört in den Abfall bzw. zur Problemstoffsammlung:

  • Speisereste, Speiseöle und Bratfette
  • Feuchttücher, Hygieneartikel, Wattestäbchen
  • Medikamente
  • Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien
  • Motoröl und andere Mineralölprodukte

Quellen

Rechtstexte geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist die jeweils im RIS kundgemachte Fassung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Maßgeblich ist Ihr Zustimmungsbescheid bzw. Ihr Vertrag mit dem Kanalisationsunternehmen. Im Zweifel fragen Sie direkt bei Ihrer Kläranlage oder Gemeinde nach.